Naturschutzgebiete am Möhnesee

Das Liz betreut im Auftrag der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Soest seit dem Jahr 2000 die Naturschutzgebiete (NSG) Hevearm-Hevesee und Möhneaue-Völlinghausen.

 

In den ersten Jahren der Betreuung war das Liz mit der wissenschaftlichen Erfassung der Flora und Fauna der NSGs sowie der Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen beschäftigt. Dazu kamen dann in den Folgejahren Maßnahmen zur Besucherlenkung. Die Naturschutzarbeit des Liz wird von zahlreichen Kooperationspartnern besonders dem Ruhrverband und dem Forstamt Rüthen sowie ehrenamtlichen Helfern unterstützt. Im Rahmen des Liz-Jahresprogramms werden zahlreiche naturkundliche Exkursionen in beiden NSGs durchgeführt.

 

Die wissenschaftliche Betreuung der beiden NSGs durch das Liz erstreckt sich auf folgende Bereiche:

 

 

Flora:

  • Biotypenkartierung
  • Vegetationskartierung

 

Fauna:

  • Libellenkartierung
  • Amphibienkartierung
  • Brutvogelkartierung
  • Biomonitoring der Wasservögel (Durchzügler und Wintergäste)
  • Fischbestände

 

Artenlisten und weitere detaillierte Informationen zu den durchgeführten Bestandsaufnahmen erhalten Sie im Liz.

Betreuung Naturschutzgebiet Hevearm-Hevesee

Das NSG Hevearm-Hevesee wird geprägt durch die Wasserflächen von Hevesee und Hevearm mit ihrerinternationalen Bedeutung als Rast- und Überwinterungsgebiete für eine Vielzahl von Wasservogelarten.

 

1. Schutzgebiet

Naturschutzgebiet Hevearm und Hevesee:
Es handelt sich um die als FFH-Gebiet Nr. DE 4514-304 "Kleine Schmalenau und Hevesee" und als VogelschutzgebietNr. 4514-401 "Vogelschutzgebiet Möhnesee" gemeldeten Flächen.
Größe: 320 ha

 

2. Schutzziel

a) Erhalt bedeutsamer Biotope seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten des Hevesees und des Hevearms des Möhnesees und ihrer Uferbereiche, der Quellbereiche und Fließgewässer. Das Gebiet wird geprägt durch den Hevesee und Hevearm mit ihrerinternationalen Bedeutung für durchziehende und rastende Wasservögel und Brutvögel sowienaturnaher Waldgesellschaften und schutzwürdige Gewässerbiotope.
In ihrer natürlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schützen:

 

  • Naturnahe Waldgesellschaften (Erlen-Bruchwald, bachbegleitender Erlenwald geschützteBiotope nach § 62 LG NRW)
  • Uferabbrüche und Ufergehölze
  • Naturnahe Bach- und Talabschnitte (geschützte Biotope nach § 62 LG NRW)
  • Röhrichte (geschützte Biotope nach § 62 LG NRW) und Verlandungsbereiche
  • Stehende und fließende Gewässer

 

b) Erhalt von Lebensstätten und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie aufgeführt wird.Außerdem handelt es sich um Lebensräume für folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten, auf die sich der Artikel4 der Vogelschutzrichtlinie bezieht:


Eisvogel, Schwarzstorch, Mittelspecht, Singschwan, Zwergsäger, Rotmilan, Fischadler, Krickente, Tafelente, Schellente, Gänsesäger und Zwergtaucher.

 

Für einen erlebnissreichen Spaziergang, am NSG Hevearm, »» hier für Sie der neue Flyer mit wertvollen Informationen!

Betreuung Naturschutzgebiet Möhneaue

Das NSG Möhneaue-Völlinghausen ist ein hervorragendes Beispiel für die Vegetationsentwicklung in einer natürlichen Flussaue. Trotz der kleinen Fläche des Gebietes (22 ha) befinden sich hier eine Vielzahl unterschiedlicher Gewässertypen mit charakteristischen Bewohnern wie Libellen, Amphibien sowie den Wasservögeln.

 

Schutzzweck

Erhaltung und Förderung eines Feuchtbiotopkomplexes mit offenen Tief- und Flachwasserbereichen, Verlandungsgürteln mit Röhrichten und Auengebüschen, dem Möhnebach, Feuchtwaldbereichen, naturnahen Laubwäldern trockenerer Standort sowie feuchtem Grünland der Talaue als Lebensraum gefährdeter und seltener Tier- und Pflanzenarten, insbesondere Erlenbruchwälder sowie der Vogel-, Amphibien-, Libellen- und Fischfauna. Zu den Wasservögeln, die sich in dem NSG aufhalten zählen u. a. Haubentaucher, Zwergtaucher, Krickente, Teichhuhn, Stockente, Reiherente, Tafelente und Gänsesäger.

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